§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Erbringen der Dienste durch Lange Consulting Inh. Christian Lange an den Kunden und gelten für alle Verträge, die Lange Consulting mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt) handelt.
(2) Lange Consulting schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Lange Consulting als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Lange Consulting ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Lange Consulting in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(4) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von Lange Consulting notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung von Lange Consulting aus.
(5) Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Leistungen von Lange Consulting & Mitwirkung des Kunden
(1) Lange Consulting betreut die Kunden insbesondere in ihren Recruitingprozessen, bei ihrer Positionierung, der Zielgruppenrecherche, der Erstellung von Stellenanzeigen, beim Design und den Werbetexten, der Nutzung von Social Media Netzwerken und organisch und über Werbeanzeigen sowie dem Bereich Vertrieb. Lange Consulting setzt für ihre Kunden geplante Vorhaben in den o.g. Bereichen um. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich des Recruitings. Lange Consulting übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von Lange Consulting aus.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Lange Consulting nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann Lange Consulting lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, von Lange Consulting nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(3) Lange Consulting ist verpflichtet seine Dienstleistung sorgfaltsgemäß zu erbringen. Lange Consulting ist berechtigt Unterstützung Dritter einzuholen.
(4) Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Lange Consulting beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden vorliegen.
(5) Lange Consulting steht ein Leistungsbestimmungsrecht bzgl. der Art und Weise der Leistungserbringung nach § 315 BGB zu.
(6) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Lange Consulting, bleibt der Vergütungsanspruch von Lange Consulting unberührt.
(7) Lange Consulting steht in Bezug auf die gegenüber dem Kunden zu erbringenden Beratungsdienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
§ 3 Mitwirkungspflicht/Abnahmepflicht des Kunden
(1) Zur Einhaltung seiner Leistungspflichten ist Lange Consulting auf Unterstützung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist verpflichtet bei der Leistungserbringung seitens Lange Consulting mitzuwirken, indem er seinen Mitwirkungspflichten im vollen Umfang und fristgerecht nachgeht.
(2) Erfolgen die Mitwirkungshandlung bzw. die Unterstützungshandlung des Kunden nicht, hat es keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht des Kunden.
(3) Werden an gewissen Stellen im Aufbauprozess keine Informationen oder Zugänge von dem Kunden vorliegen, wird der betreffende Bereich erstmal nach unseren Erfahrungen, die in der Vergangenheit schon funktioniert haben aufgebaut. Liegen die Informationen vor, so kann Lange Consulting die Daten anpassen, insofern der Kunde Änderungswünsche hat.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt Lange Consulting grundsätzlich alle ihre Leistungen nach dem Dienstvertragsrecht.
(5) Sollte ausnahmsweise eine vereinbarte Leistung seitens Lange Consulting dem Werkvertragsrecht unterliegen, so gilt folgendes:
I. Lange Consulting ist berechtigt vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
II. Der Kunde ist verpflichtet die (Teil-)Leistung zu überprüfen und auf Mängel zu untersuchen. Die Lange Consulting wird die Mängel anschließend beheben.
III. Nach erfolgter Überprüfung ist die Abnahme durch den Kunden unverzüglich zu erklären. Erfolgt die Abnahme nicht unverzüglich, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 7 Tagen die Mängel/Verbesserungswünsche nicht schriftlich mitteilt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. Lange Consulting ist ferner berechtigt den Kunden mit Setzung der Frist von 7 Tage zur Abnahme aufzufordern.
IV. Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. In diesem Falle ist der Kunde vorleistungsverpflichtet.
V. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
§ 4 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Lange Consulting und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.), schriftlich oder über Online-Tools w.z.B. Pandadoc erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von Lange Consulting zu erhalten.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Lange Consulting und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass Lange Consulting das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von uns angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€).
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, entweder durch Rechnungsstellung, per SEPA-Lastschriftmandat oder Kreditkarte. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Für Vertragsschlüsse mit uns via Telefon / Skype / Zoom / Pandadoc gilt folgendes:
Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: christian.lange@eboost-marketing.de (vorab) und sodann per Post an: Lange Consulting Inh. Christian Lange, Vollungstr. 20, 01896 Pulsnitz. Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:
Ich ermächtige die Lange Consulting Inh. Christian Lange, Vollungstr. 20, 01896 Pulsnitz, vertreten durch Inhaber Christian Lange, und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Lange Consulting Inh. Christian Lange, Vollungstr. 20, 01896 Pulsnitz auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
(4) Lange Consulting stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrifteinzug.
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an Lange Consulting zu überweisen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(7) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich, als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist Lange Consulting berechtigt, das Logo des Partners auf der eigenen Webseite zu Werbezwecken zu verwenden.
(8) Zusatz zu Kooperationen auf Provisionsbasis: Der Auftragnehmer ist Lange Consulting gegenüber verpflichtet, die Anzahl und die daraus resultierende Umsatzsumme bzw. Anzahl der Einstellungen von neuen Mitarbeitern mitzuteilen, die zur Berechnung der Provision dient.
Im Zweifelsfall muss der Auftragnehmer der Lange Consulting die korrekt erfassten Daten der Vertragsabschlüsse mitteilen, damit daraufhin die korrekte Auswertung und Abrechnung erfolgen kann.
Hat der Auftragnehmer mit der vertraglichen Meldepflicht vorsätzlich einen Kaufabschluss verschwiegen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Auftraggeber in Höhe von 20.000,00€ pro Fall verpflichtet. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe auch ohne Vorbehaltserklärung bis zum Zeitpunkt der Schlusszahlung geltend machen.
Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt von der Zahlung der Vertragsstrafe unberührt. Im Falle der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche ist die Vertragsstrafe anzurechnen.
Lange Consulting haftet darüber hinaus nicht für Ansprüche gegen den Auftragnehmer.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(3) Der Vertrag hat eine feste Laufzeit. Wird innerhalb der Vertragslaufzeit ein Bewerber eingestellt, so kann der Kunde die Kampagne pausieren. Ein Recht zur Kündigung besteht nicht. Die Pausierung hat keine Auswirkung auf die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
(4) Sollte in der Zeitspanne nach dem Vertragsschluss und vor dem Kick-Off ein Bewerber eingestellt werden, der nicht über Lange Consulting rekrutiert worden ist, dann stellt Lange Consulting 50% des im Vertrag vereinbarten Betrages in Rechnung.
(5) Sollte der Bewerber nach dem Kick-Off aber vor Schaltung der Stellenanzeige eingestellt werden, so stellt Lange Consulting 75% des im Vertrag vereinbarten Betrages in Rechnung.
§ 7 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Lange Consulting beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Lange Consulting eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Lange Consulting vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Lange Consulting sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde mit mindestens einer fälligen Zahlung gegenüber in Verzug, ist Lange Consulting berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Lange Consulting wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 8 Erfüllung
(1) Lange Consulting wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Lange Consulting ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Lange Consulting bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Lange Consulting Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Lange Consulting gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Lange Consulting unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Lange Consulting haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Lange Consulting nur
I. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
II. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Lange Consulting nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Lange Consulting nicht.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, Lange Consulting ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt Lange Consulting insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
§ 10 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an Lange Consulting die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und Lange Consulting abzuschließen ist, wird der Kunde Lange Consulting vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.
(3) Der Kunde stellt Lange Consulting von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Lange Consulting hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass bei einer Zusammenarbeit die Datenschutzerklärung auf seiner Webseite auf dem neuesten Stand ist. Lange Consulting übernimmt für eine fehlerhafte Datenschutzerklärung des Auftraggebers keine Haftung.
§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken, die von uns veröffentlicht werden, Urheberrechte. Jegliche Nutzung ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der von uns hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt. Vervielfältigt der Kunde Inhalte aus dem geschützten Mitgliederbereich oder gibt diese an nicht berechtigte Dritte weiter, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als verwirkt.
(3) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.
(4) Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte und die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben, oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit Lange Consulting abgestimmt wurde. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als verwirkt.
(5) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden außerdem bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
§ 12 Referenzwerbung
(1) Der Kunde erklärt sich damit ist damit einverstanden, dass Lange Consulting zum Zweck der Information über die Leistungserbringung bzw. der Zusammenarbeit, den Namen und das Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der Internetseite von Lange Consulting und den Social-Media-Auftritten von Lange Consulting verwenden darf und damit werben kann.
(2) Bei Widerruf an folgende E-Mail Adresse wenden: info@lange-consulting.com
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Provisions- und Schadensersatzvereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Lange Consulting maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
AGB Stand: 17.01.2020